Um es einfach und ohne große technische Umschweife zu sagen: die Umwandlung von einer Energieform in Strahlungswärme = Infrarot. Strahlungswärme ist eine Energieform, die durch einen Umsetzungsprozess Objekte oder Personen direkt erwärmt, ohne dabei die sie umgebende Luft maßgeblich zu erwärmen. Die Wärme kommt also gezielt dort an, wo sie benötigt wird. Ob eine Infrarotheizung im Infrarot A, B oder C Bereich ausstrahlt, hängt von der Heiztemperatur ab.
Da unsere Infrarotstrahler im optimalen Infrarotspektrum aussenden (Infrarot B oder Infrarot C), ist die Strahlung für die menschliche Haut nicht nur besonders angenehm, sondern auch sehr gut verträglich. Die gleichmäßige Strahlungsleistung sowie die Möglichkeit verschiedene Leistungsstufen einzustellen, sorgen dafür, dass Sie sich rundum wohlfühlen! Unsere Infrarotheizungen vermitteln Wohlfühlwärme nach dem Prinzip der Natur. Infrarote Energie erwärmt Körper und Objekte direkt, ohne die Umgebungsluft maßgeblich zu erhitzen. Aufgrund der atmosphärischen Durchlässigkeit, kann die infrarote Energie hautfreundlich mit wenigen Verlusten bis zu einer Distanz von vier Metern ausgesendet werden.
Bei Infrarot A hingegen, ist die Eindringtiefe in die Haut bei fatalen 6 mm, was gesundheitlich äußerst bedenklich ist und sogar die Netzhaut im Auge schädigen kann. Bei Infrarot B liegt die Eindringtiefe bei 1 mm und bei Infrarot C sogar nur bei 0,3 mm. Branchen aus dem Gesundheitssektor greifen außschließlich auf Infrarot B und C Strahlung zurück.
Ein weiterer Vorteil gegenüber Konvektionsheizungen ist, dass die Infrarotheizung nicht die Luft, sondern Körper erwärmt. Somit kommt es zu keiner Luftumwälzung und eine Staubaufwirbelung wird dadurch vermieden.
Unsere Infrarotstrahler können Sie in drei Leistungsstufen per Funk ansteueren. Des Weiteren können die Heizstrahler auch per Android Smartphone gesteuert und konfiguriert werden.
Als Funksysteme stehen neben dem Hauseigenem ExRemote, auch Somfy IO (HomeControl IO), Elsner Funk, sowie EnOcean BLE zur verfügung. weitere
Informationen
Von der EU wurde eine Verordnung für Infrarot- und Elektroheizungen verabschiedet, welche seit 01.01.2018 verbindlich ist.
Laut EU-Verordnung 2015/1188 zur Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG müssen Infrarot- und Elektroheizungen innerhalb einer Gebäudehülle festgelegte Steuerungs-Kriterien erfüllen. Unter anderem ist darin die Fernbedienbarkeit, ein Raumthermostat, eine Wochentagsregelung, die Möglichkeit verschiedener Heizstufen sowie eine Betriebszeitenbegrenzung vorgesehen.
Zur Gebäudehülle zählen auch Garagen, Kellerräume, Winter- und Sommergärten und abgeschlossene Anbauten.
Geräte wie der HEAT TOWER der für die Nutzung im Freien bestimmt ist, unterliegen ausdrücklich nach Artikel 1 nicht der EU-Verordnung 2015/1188.
Die ExtremeLine Produkte, die mit interner oder externer Steuerung werksseitig ausgeliefert werden, entsprechen der EU-Verordnung 2015/1188. Somit müssen Sie sich bei den ExtremeLine-Produkten um nichts mehr weiter kümmern, um diese Verordung zu erfüllen.
Beachten Sie hierzu die Montage- und Bedienungsanleitung, darin befindet sich auch die gesetzlich notwendige Konformitätserklärung.
ExtremeLine bietet einige Produkte werksseitig ohne der für die EU-Verordnung 2015/1188 notwendigen Steuerung an. Das ist sinnvoll, wenn der Installateur eine eigene, der Verordnung entsprechenden Steuerung installieren möchte. In diesem Fall ist der Installateur für die Einhaltung der EU-Verordnung 2015/1188 verantwortlich. Der Inverkehrbringer ist in diesem Fall ausdrücklich der Installateur.
Unter folgendem Link finden Sie die Verordnung: Verordnung EU2015/1188
Wir garantieren vielfach getestete Produkte, die eine 100%-Kontrolle durchlaufen. So bieten wir höchste Sicherheit nach den gültigen Sicherheitsnormen. Abgesehen von 2 Jahren Gewährleistung, geben wir obendrein noch eine „Röhrengarantie„, also eine Garantie auf das Heizelement. D.h. bei den Carbonstrahlern garantieren wir zusätzlich auf die Carbonröhren eine Lebensdauer von 10.000 Stunden und bei den Dunkelstrahlern auf die Heizstäbe eine Lebensdauer von 20.000 Stunden.
Wir achten darauf, dass über die gesetzliche Nutzung der ExtremeLine Produkte klar kommuniziert wird.
Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie darüber informieren, dass alle ExtremeLine Produkte vollumfänglich der EU Verordnung 2015/1188 zur Ökodesignrichtlinie 2009/125/EG entsprechen.
Zur Erfüllung der Verordnung haben wir unsere ExtremeLine APP Steuerung standardmäßig in unsere Infrarotheizstrahler integriert. Wir bieten so eine elektronische
Leistungsregelung in 3 Stufen, Fernbedienbarkeit, ein Wochenzeitprogramm, eine Temperaturbegrenzung und Temperaturregelung sowie eine Betriebszeitenbegrenzung. Weiterhin können viele
Expertenfunktionen eingestellt werden, mit denen Sie auf der sicheren Seite sind!
Die Konformitätserklärung, entsprechend der geltenden EU Verordnung 2015/1188, finden Sie auf unseren Datenblättern, in der Bedienungsanleitung oder auf www.ExtremeLine.de
Unter folgendem Link finden Sie die Verordnung: Verordnung EU2015/1188
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