(1) Baugenehmigungsfrei sind:
folgende Gebäude oder bauliche Anlagen:
https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgbo_2016#64
Seit einigen Tagen liegt die Beilage Terrassendächer & Glashäuser“ vor, die vom bizz-Verlag in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Wintergarten e.V. produziert worden ist. Sie wird zusammen mit der Wohnzeitschrift „mein schönes zuhause“ in den nächsten beiden Monaten über den gesamten deutschsprachigen Zeitschriftenhandel vertrieben.
Gerade in den letzten Jahren haben sich einige Kunden darüber beklagt, dass bestehende Bauordnung von den Bauämtern sehr unterschiedlich Interpretiert wurde und die Differenzierung der
Begriffe Wintergarten, Terrassenüberdachung und Terrassenüberdachung mit Windschutz nicht bei allen Bauämtern angekommen ist. Dabei ist es erfreulich, dass immer
häufiger auf die Definitionen des Bundesverbandes Wintergarten e.V. (siehe https://bundesverband-wintergarten.de/wintergarten-kunden/wintergarten-ratgeber/definition-wintergarten/) auch seitens der Bauämter
zurückgegriffen wurde. Da es eine baurechtlich verbindliche, „offizielle“ Definition nach wie vor in der Bundesrepublik Deutschland nicht gibt, halten wir unsere Definition für hilfreich und
praxistauglich.
Was ist speziell für Wintergärten und Terrassendächer in der neuen Landesbauordnung enthalten? Hier zitieren wir einige Ausschnitte aus der LBauO um Anstöße zu geben. Wer damit arbeiten will, muss
natürlich im Original vollständig nachlesen: https://bundesverband-wintergarten.de/wintergarten-fachbetriebe/baurecht/
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